Was ist die Vorprüfung der Anmeldung?
Die eingegangene Patentanmeldung erhält nach Einreichung beim DPMA einen amtlichen Anmeldetag. Das Amt prüft die Unterlagen auf die Einhaltung der Formvorschriften nach den §§ 34 bis 38 Patentgesetz. Außerdem erfolgt eine Prüfung, ob der gegenstand der Anmeldung nach § 42 Patentgesetz keine offensichtlichen Patentierungshindernisse aufweist. Außerdem erfolgt die Einordnung der Erfindung nach ihrem sachlichen Gehalt in ein international geltendes Klassifikationsschema. Dieses internationale Patentklassifikations-System wird International Patent Classification (IPC) genannt und ermöglicht es, eine Erfindung einer technischen Klasse zuzuweisen.
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